Vertragsbrüchig

„Betreubares Wohnen in Gutenstein“

In der GR-Sitzung vom 18.6.2015 hat die Mehrheit der GfG-SPÖ-Koalition den von VP-GR Günther Schranz eingebrachten Alternativantrag zur Aufhebung der AURA-Verträge per Abstimmung abgeschmettert. Hier ist unser Alternativantrag im Wortlaut: Der Gemeinderat wird mit diesem Beschluss eine weitreichende Entscheidung für die Weiterentwicklung Gutensteins treffen und hat damit eine besondere Verantwortung für unsere, aber vor allem für die nächsten Generationen. Trotz der gegensätzlichen Diskussionen der letzten Monate müssen wir jetzt – losgelöst von jedem persönlichen Interesse – eine tragfähige Entscheidung herbeiführen. Keiner von uns hat einen persönlichen Vorteil oder Nachteil, wenn das Projekt „Betreubares Wohnen in Gutenstein“ umgesetzt wird oder auch nicht. Abgesehen vielleicht davon, dass jeder oder jede von uns einmal in die Lage kommen kann, im „Betreubaren Wohnen“ leben zu wollen oder zu müssen. Bei der Aufhebung der bestehenden Beschlüsse stellt sich die Frage, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sich für die Gemeinde zwangsläufig ergeben. Wie sollen die Abbruchkosten finanziert werden? Wie geht man mit einer drohenden Rückforderung der bisher angefallenen Planungskosten um? Kann es sonstige Schadensersatzforderungen des Vertragspartners geben? Wie können wir den Ausfall von Ertragsanteilen und Gebühren verkraften? Können wir auf den Baurechtszinses verzichten, mit dem der Grundkauf bei Weitem abgedeckt ist? Kann man den Entfall der Belegungsgarantie als Entgegenkommen des Vertragspartners werten, das in dieser Form in keiner anderen Gemeinde existiert? Wie geht man mit dem Ruf um, vertragsbrüchig geworden zu sein? Welche Alternativen gibt es, um zusätzliche Bewohner nach Gutenstein zu holen? Was sagen wir den Menschen, die sich Hoffnung auf diese Wohnform gemacht haben? Was sagen wir den Betrieben und Nahversorgern, die sich Hoffnung auf eine zukünftige Aufwärtsentwicklung des Zentrums gemacht haben? Wie stehen wir bei unseren Nachbargemeinden da, die nur auf ihre Chance warten, so ein Projekt in ihre Gemeinde zu bekommen? Womit finanzieren wir eine alternative Nutzung des Grundstückes von der Planung bis zur Umsetzung? Gibt es einen Alternativstandort, auf dem sich das Projekt ohne weitere Zusatzkosten verwirklichen lässt? Das ist eine Vielzahl von Fragen, die eine Entscheidung zur Aufhebung der Verträge zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich unmöglich machen. Bei objektiver Betrachtung der Sachlage und einem eindeutigen Bekenntnis der Gemeinde zu diesem Zukunftsprojekt sollten auch die letzten Unstimmigkeiten in der Vertragsgestaltung und gegenüber der Aufsichtsbehörde auszuräumen sein. Ich appelliere daher an das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Gemeinderates und bitte daher, die oben genannten Punkte in die Entscheidung einfließen zu lassen. Ich stelle daher den Alternativantrag, dass die Gemeinde die Beschlussfassung zur Aufhebung der AURA-Verträge bis zur umfassenden Klärung aller Konsequenzen oder bis zur Vorlage eines kostenneutralen Alternativprojektes aussetzt und alles in ihrer Macht stehende daran setzt, finanzielle Nachteile zu vermeiden und der Verantwortung für unsere und für die kommenden Generationen gerecht zu werden.